Gemeindeverband Herxheim SÜW

Finanzierung der Krankenhäuser nicht ausreichend - Finanzspritze der Bundesregierung ohne nachhaltige Wirkung

Veröffentlicht am 27.05.2013 in Gesundheit

Gemeinsame Erklärung der ASG- Südpfalz und der ASG- Unterbezirk Kaiserslautern vom 24.05.2013:

Die Finanzierung der Krankenhäuser ist weiterhin nicht ausreichend! Die Finanzspritze der Bundesregierung bleibt ohne nachhaltige Wirkung.

Die Krankenhäuser brauchen kurzfristig ausreichende Finanzmittel und zusätzlich ein leistungsgerechtes und nachhaltiges Finanzierungskonzept. Nur so kann eine Krankenversorgung mit hoher Qualität für Patientinnen und Patienten sichergestellt bleiben. Das geplante "Krankenhaus- Hilfspaket" der Bundesregierung, das für die nächsten beiden Jahre einen Zuschuss von 1,1 Milliarden Euro für die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland vorsieht, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht annähernd kostendeckend. Zudem bietet es keine Lösung der grundlegenden Probleme, vielmehr werden damit nur bereits vorgesehene Kürzungen kompensiert. So ist es nicht sachgerecht, pro Fall eine Europauschale zuzuteilen, unabhängig vom Schweregrad der jeweiligen Erkrankung.

Die Krankenhäuser beklagen seit Jahren gedeckelte Budgets und Preisbegrenzungen bei steigenden Kosten. Nach einer aktuellen Umfrage schreibt bundesweit bereits jede dritte Klinik Rote Zahlen.

Durch gute Zusammenarbeit und Abstimmung der Versorgungsleistungen konnte bislang ein Kliniksterben in unserer Region verhindert werden. Dennoch leiden auch hier die Krankenhäuser unter erheblichem Finanzierungsdruck und einem massiven Investitionsstau. Das Hauptproblem für die Kliniken ist die Refinanzierung bei einer immer weiter auseinanderklaffenden Kosten- Einnahme- Schere. Die Einnahmen der Kliniken von 2008 bis 2012 lagen im Bundesdurchschnitt bei insgesamt 8,6 Prozent; ihnen stehen Tarifsteigerungen im Öffentlichen Dienst von 14,6 Prozent gegenüber. Zu den wachsenden Personalkosten kommen ständig steigende Energiekosten und erhebliche Mehraufwendungen bei der Medizintechnik und bei Arzneimitteln. Der finanzielle Notstand betrifft gleichermaßen die Unikliniken und die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung.

Weiter stehen wir vor einem drohenden Ärztemangel und vor einem zu erwartenden Pflegenotstand, für deren Verhinderung unbedingt Mittel benötigt werden, um die Arbeitsbedingungen dieser Berufsgruppen zu verbessern.

Deshalb werden die Forderungen der Krankenhausträger- und Arbeitnehmervertreter nach schnellen Lösungen immer lauter.
Konkret stellen sie sich wie folgt dar:

1. Die akute Finanzhilfe von 1,1 Milliarden Euro für rund 2.000 Krankenhäuser muss in voller Höhe bei den Krankenhäusern ankommen. Insbesondere für das laufende Jahr muss dies rasch umgesetzt werden, um die Defizite ausgleichen zu können.

2. Der Versorgungszuschlag muss die Schwere des jeweiligen Falls berücksichtigen, um die Versorgung von schwerkranken Patienten nicht zu benachteiligen: Er sollte ergänzend zum jeweiligen Landesbasisfallwert bestimmt werden, also dem je nach Bundesland unterschiedlich hohen Durchschnittserlös für eine stationäre Behandlung.

3. Die Finanzierung der Krankenhäuser muss sich künftig an den tatsächlichen Kosten orientieren und die Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen (Personal- und Sachkosten).

4. Die zuständigen politischen Institutionen müssen für eine auskömmliche Finanzierung der dringend erforderlichen Investitionen in Bau und Ausstattung der Kliniken sorgen.

5. Den Anforderungen einer zunehmend komplexeren und personalintensiven Pflege muss durch die sachgerechte Bewertung und Kostenübernahme Rechnung getragen werden.

Einsparpotenziale und Rationalisierungsmöglichkeiten im Krankenhaussektor sind auch nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereits ausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund sind gerade wir als ASG besonders gefordert, auf diese Fakten hinzuweisen und Lösungen anzubieten. Ein wichtiger Lösungsansatz ist unsere gemeinsame Forderung nach einer solidarischen Bürgerversicherung. Die ASG Rheinland- Pfalz hat geeignete Vorschläge & Anträge zur Finanzierung des Gesundheitswesens in Deutschland auf der ASG- Bundeskonferenz in Berlin im Januar 2013 eingebracht.

Holger Berthold (Vorsitzender der ASG SPD UB Kaiserslautern und Mitglied des ASG- Landesvorstands Rheinland- Pfalz - Hauptautor der o.g. Erklärung)
Kaiserslautern, den 24.05.2013

Michael Falk (Vorsitzender der ASG- Südpfalz
und kooptiertes Mitglied des ASG- Landesvorstands Rheinland- Pfalz)
Landau, den 24.05.2013

Quelle: www.asg-suedpfalz.de

Zum Thema Krankenhausfinanzierung, vgl. auch Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheinland- Pfalz vom 21.03.2013

21.03.2013 | Krankenhausfinanzierung

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheinland- Pfalz
vom 21.03.2013, vgl.: msagd.rlp.de/presse/krankenhausfinanzierung

Schweitzer: Dass der Bund aktiv wird, war überfällig

Gesundheitsminister Alexander Schweitzer bewertete das Treffen von Bundesminister Daniel Bahr mit den Vertretern der Länder zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung als längst überfällig.

„Es ist nicht überraschend, dass der Bund das Thema angesichts der massiven Proteste der Krankenhäuser und der nachdrücklichen Forderungen der Länder noch vor der Bundestagswahl im September entdeckt“, sagte Schweitzer.

Die deutschen Krankenhäuser haben seit Jahren mit den wirtschaftlichen Bedingungen zu kämpfen, die ihnen der bundesgesetzliche Rechtsrahmen vorgibt. Die Erlöse der Krankenhäuser wachsen nur entsprechend der Höhe der Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Demgegenüber stehen jedoch jährliche Kostensteigerungen im Sach- und vor allem im Personalkostenbereich, die die Einnahmenseite bei weitem übersteigen. Die Situation wird sich mit den erwarteten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und bei den konfessionellen Trägern nochmals verschärfen.

„Es steht völlig außer Frage, dass die Krankenhäuser noch in diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen, um die Tariferhöhungen verkraften zu können. Die kurzfristige Hilfe kann aber nur ein Anfang sein, die Bundesregierung muss in jedem Fall das Vergütungsrecht in seiner Gesamtheit einer kritischen Überprüfung unterziehen“, erklärte der Minister.

 

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