Gemeindeverband Herxheim SÜW

Patientenverfügung und Sterbehilfe: Diskussion im Unterbezirk Südpfalz

Veröffentlicht am 02.03.2015 in Gesundheit

Landau. Bei der Informationsveranstaltung der ASG-Südpfalz, an der auch der Landauer SPD-Vorsitzende Dr. Maximilian Ingenthron aktiv teilnahm, entstand eine hochinteressante Diskussion zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe. 

Referent Michael Falk betonte: ”Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich den Ängsten in unserer Bevölkerung zu stellen, die individuellen Wünsche nach einem “selbstbestimmten Sterbeprozess in Würde” ernst zu nehmen und sich weiterhin für geeignete schmerztherapeutische, pflegerische und palliativmedizinische Behandlungsmöglichkeiten stark zu machen.

Die Patientenverfügung ist eine vorwegnehmende Willenserklärung für den Fall, dass man sich weder mündlich noch schriftlich äußern kann. Lebenserhaltende medizinische Maßnahmen können hierin bezogen auf eine konkret beschriebene Erkrankungs-Situation vorwegnehmend schriftlich ausgeschlossen werden. Jeder Bürger solle sich allerdings gut überlegen, ob er überhaupt eine Patientenverfügung erstellt.

Es gäbe zwar ein Gesetz zur Patientenverfügung (seit 9/2009), mit dem eine Patientenverfügung für alle Ärzte, private Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer rechtsverbindlich ist. Bei den meisten Krankenhausaufnahmen werde mittlerweile grundsätzlich nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung gefragt.

Dies vermittele Bürgern den Eindruck, man müsse eine Patientenverfügung haben. Allerdings gibt es, entgegen der in der Bevölkerung verbreiteten Meinung, ausdrücklich keine Verpflichtung eine Patientenverfügung zu erstellen.

Mehrheitlich wollen Bürger niemandem zur Last fallen, auch nicht den Familienangehörigen und dem Staat. Vor allem das Prinzip Hoffnung – unser aller Lebensmotor – werde bei einer tatsächlichen Erkrankung oft unterschätzt – im Erkrankungsfall möchte man eben meist doch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt sehen und möchte eben meist doch weiterleben.

Die Patientenverfügung ist ausdrücklich eine vorwegnehmende Willenserklärung. Vorwegnehmend denkt man eben oft anders, als dann in der konkreten Erkrankungs-Situation. Auch der medizinische Fortschritt könne nicht vorhergesehen werden. Was heute unheilbar sei, könne in Zukunft heilbar sein.

Bürger haben meist Angst vor Schmerzen und vor der Abhängigkeit von Dritten. Ein würdiges “Gehen dürfen” sehen viele  Bürger durch die Apparatemedizin in Frage gestellt. Diesen Ängsten gelte es durch geeignete Schmerztherapie, Pflege und Pallitiativmedizin zu begegnen.


Bei Vorhandensein adäquater Behandlungs- und Betreuungsangebote sinke der Wunsch nach einer Patientenverfügung nachweislich.    
Viele wissenschaftliche Umfragen würden diesen Zusammenhang beweisen.

Ein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht für Familienangehörige, Ehepartner und erwachsene Kinder besteht füreinander nicht. Dies ist in der Bevölkerung weithin unbekannt.

Genauso wichtig, wenn nicht sogar viel wichtiger, ist daher eine “Vorsorgevollmacht”, in der für eine oder mehrere selbst ausgewählte Vertrauenspersonen die rechtliche Vertretungsbefugnis für alle denkbaren Rechts- und Lebensbereiche erteilt wird.

Somit auch im Bereich Gesundheit. Mit einer Vollmacht kann situationsgerecht gehandelt und entschieden werden, auch und gerade in einer sehr ernsten Erkrankungs-Situation. Hierbei kann eben auch das Prinzip Hoffnung und der medizinische Fortschritt bei der Entscheidungsfindung entsprechend Berücksichtigung finden und konkret situationsgerecht entschieden werden.

Eine Vollmacht sollte sich jedoch nicht nur auf den Bereich Gesundheit erstrecken, sondern auch auf die Bereiche: Finanzielle Regelungen, Vermögenssorge, Regelung von Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsregelungen, etc., damit die bevollmächtigten Personen in möglichst allen Lebensbereichen für hilfebedürftige Vollmachtgeber situationsgerecht handeln und entscheiden können.

Eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde ist grundsätzlich empfehlenswert. Die notarielle Beurkundung einer Vollmacht sollte bei Vorhandensein von Grundbesitz grundsätzlich angestrebt werden. Unabhängig davon sollten unbedingt zusätzlich Bankvollmachten erstellt werden, da nur diese bei Banken und Sparkassen zum Kundenschutz anerkannt werden.

Das Vertrauensverhältnis zu den privat bevollmächtigten Personen ist hierbei jedoch von zentraler Bedeutung,denn es erfolgt keine staatliche Kontrolle.

Ohne Familienangehörige oder ohne unmittelbare Vertrauensperson könnte dann die “Betreuungsverfügung” der bessere Weg sein, denn in der “rechtlichen Betreuung” erfolgt die Kontrolle über das örtlich zuständige Betreuungsgericht.

Abschließend wandte sich der ASG-Vorsitzende Michael Falk mit einem intensiven Appell an alle Gäste des Abends:

“Warum soll eigentlich ausgerechnet die Generation, die unser ganzes Land mit einem nie da gewesenen Wohlstand wieder aufgebaut hat, ein wirtschaftlich stabiles, Werte getragenes und durchaus liberales Deutschland maßgeblich mitentwickelt hat – sehr hart gearbeitet und sich für die Familien aufgeopfert hat, ausgerechnet dann, wenn sie selbst einmal auf Hilfe angewiesen sind – Niemandem zur Last fallen wollen.

Gibt es vor diesem Hintergrund in unserem Wertesystem nicht ein gravierendes ethisches Problem ?    
Ist hier nicht die gesamte Gesellschaft gefordert, Verantwortung zu tragen und Solidarität zu beweisen ?    
Auch das gehört zur Generationen-Gerechtigkeit.”

 

Homepage SPD Südpfalz